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mache ich ein FSJ als Kriegsdienstverweigerer Welche
Schritte sind notwendig? •
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, dazu: - Erklärung
ein FSJ machen zu wollen und
- Nachweis
des Trägers, dass ein FSJ möglich ist
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Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Bereits
mit 16 ½ Jahren kann ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen
Kreiswehr-ersatzamt gestellt werden, verbunden mit der Bitte um Ableistung eines
vorgezogenen Dienstes im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Dem Antrag
müssen beigefügt werden: - eine
Verpflichtung nach § 14 c Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG), ein FSJ machen zu wollen.
- unter Umständen
eine Zustimmungserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
- die
Erklärung des Trägers, einen Vertrag zum Freiwilligeneinsatz – nach Anerkennung
als Kriegsdienstverweigerer – abschließen zu wollen.
Mit
der Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung steht dem Start des Freiwilligendienstes
nichts mehr im Wege. Wenn die Aufnahmebedingungen im FSJ erfüllt sind, kann übergangslos
mit dem FSJ begonnen werden; dadurch geht keine Zeit verloren. Ausbildungs- und
Studienzeiten können eingehalten werden. Während
des FSJ sind Sie von der Berufsschulpflicht befreit. 
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